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SWK 6, 20. Februar 2025, Seite 408

Zusammengefasste Festsetzung von Säumniszuschlägen für ein Kalenderjahr

Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: §§ 201, 217 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Gegenüber einer GmbH wurde mit einem Bescheid der Altlastenbeitrag für alle Quartale eines Kalenderjahres - unter Aufgliederung der jeweiligen Bemessungsgrundlage pro Quartal - festgesetzt. Zugleich wurde ein Säumniszuschlag ohne Aufgliederung auf die einzelnen Quartale festgesetzt.

Das BFG gab der Beschwerde betreffend Festsetzung des Säumniszuschlags Folge und hob den Bescheid insoweit ersatzlos auf. § 201 Abs 4 BAO gelte nicht für Nebenansprüche, womit mehrere Säumniszuschlagsbescheide auch dann zu erlassen seien, wenn eine zusammengefasste Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben erfolge.

Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 201 Abs 4 BAO kann innerhalb derselben Abgabenart die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen.

Nach den Gesetzesmaterialien (666/A 21. GP, 44) wurde in § 201 Abs 4 BAO die zusammengefasste Festsetzung mehrerer Abgaben derselben Abgabenart in einem Abgabenbescheid auf Abgaben eingeschränkt, für die der Abgabenanspruch im selben Kalenderjahr entstanden sei, um ua die automationsunte...

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