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SWK 6, 20. Februar 2025, Seite 405

Höhe des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts bei nicht (vollständig) ausgeführtem Werk, wenn der Werknehmer zur Leistungserbringung bereit war

Entscheidung: rhtb: projekt gmbh, C-622/23.

Norm: Art 2 Abs 1 lit c MwStSyst-RL.

Art 2 Abs 1 lit c MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass der Betrag, der vertraglich geschuldet wird, weil der Empfänger einer Dienstleistung einen wirksam geschlossenen Vertrag über die Erbringung dieser mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistung - deren Ausführung der Dienstleistungserbringer begonnen hatte und zu deren Fertigstellung er bereit war -, beendigt hat, als Entgelt für eine Dienstleistung gegen Entgelt iSd MwStSyst-RL anzusehen ist.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.
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