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Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2025 (Teil 2)
Lohnsteuer-Update Februar 2025: Aktuelles auf einen Blick
Mit , 2024-0.859.433, BMF-AV 2024/168, wurden die Lohnsteuerrichtlinien aufgrund gesetzlicher Änderungen (ua Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023, Start-Up-Förderungsgesetz, Abgabenänderungsgesetz 2024, Telearbeitsgesetz, Progressionsabgeltungsgesetz 2025), Änderungen in Verordnungen (ua Sachbezugswerteverordnung, Lohnkontenverordnung) und neuer Verordnungen (Kilometergeldverordnung, Fahrtkostenersatzverordnung) angepasst sowie die aktuelle Rechtsansicht des BMF zu den verschiedensten Themenstellungen und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR eingearbeitet. Zudem wurden redaktionelle und sonstige Aktualisierungen durchgeführt sowie aktualisierte Effektivtariftabellen eingefügt.
In diesem zweiteiligen Beitrag werden die wesentlichen Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien aus dem LStR-Wartungserlass 2024 dargestellt. Der vorliegende Teil 2 befasst sich ua mit den Änderungen in Hinblick auf die Steuersätze, Absetzbeträge, außergewöhnliche Belastungen, sonstigen Bezüge, die Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, die Mitarbeiterprämie und die Effektivtariftabellen.
1. Steuersätze - § 33 Abs 1 EStG (Rz 767 LStR)
Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2025:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
für die ersten 13.308 Euro | 0 % |
für Einkommensteile über 13.308 Euro ... |