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Zwischensteuerentlastung bei Privatstiftungen und Unionsrecht - alles klar?
Ist auch die verbesserte Rechtslage weiterhin unionsrechtswidrig?
Mit drei Erkenntnissen (zu vergleichbaren Sachverhalten) hat das BFG im Laufe des Jahres 2024 entschieden, dass die geltende österreichische Rechtslage zur Zwischensteuerentlastung bei Privatstiftungen im Fall von Zuwendungen an ausländische Begünstigte weiterhin gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoßen würde. Das BFG vertrat dabei die Auffassung, dass dieses Ergebnis angesichts des früheren Urteils des EuGH in der Rs F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt sogar ein acte clair wäre. Demzufolge hat das BFG kein Vorabentscheidungsersuchen nach Art 267 AEUV an den EuGH gerichtet, sondern gab den vorliegenden Beschwerden unmittelbar statt. Trotz Annahme eines acte clair ließ das BFG in allen drei Fällen die Revision an den VwGH zu. Die vor dem BFG unterlegene Finanzverwaltung erhob daraufhin Amtsrevisionen, die derzeit beim VwGH anhängig sind.
Im Wesentlichen geht es in den gegenständlichen Revisionsfällen darum, ob die überarbeitete Rechtslage in § 24 Abs 5 Z 3 lit b iVm Z 6 KStG idF AbgÄG 2015, mit der der Gesetzgeber auf das EuGH-Urteil in der Rs F.E. Familienprivatstiftung Eisenstadt reagiert hatte, die frühere Unionsrechtswidrigkeit des Systems der Zwischensteuerentlastung bei Privatstiftungen mit in der EU ode...