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VwGH zur Besteuerung von Kündigungsentschädigungen im DBA Deutschland
Die zwischenstaatliche Zuordnung des Besteuerungsrechts an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hat nach kausalen Gesichtspunkten zu erfolgen.
Die Anwendung der Rückfallsklausel gemäß Art 15 Abs 4 DBA Deutschland erfordert Feststellungen dahingehend, ob die Abfindungszahlungen in Deutschland erklärt und von der deutschen Abgabenbehörde dennoch nicht besteuert worden sind.
Sachverhalt: Der Steuerpflichtige war bis Jänner 2019 in Deutschland und ab Februar 2019 in Österreich ansässig. Zu dieser Zeit bestanden parallel Dienstverhältnisse zu zwei deutschen Unternehmen eines Konzerns, die von beiden Arbeitgebern im Juni 2019 aufgekündigt wurden. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs wurden dem Steuerpflichtigen - zusätzlich zu den laufenden Monatslöhnen und einem Bonus - eine Kündigungsentschädigung in Höhe von 69.371,25 Euro und eine Abfindung nach den Bestimmungen des deutschen Kündigungsschutzgesetzes in Höhe von 500.000 Euro zugesprochen. Die Abfindung resultierte teilweise aus einer gesetzlichen Verpflichtung und ging teilweise darüber hinaus. Aufgrund der 22-jährigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen für das deutsche Unternehmen und der Vollendung des 50. Lebensjahres stand ihm eine Abfindung gemäß § 10 d...