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Abzugsbeschränkungen bei Zinsen für Konzerndarlehen
Nach Art 10a der niederländischen Körperschaftsteuervorschriften sind Zinszahlungen an ein ausländisches verbundenes Unternehmen iZm einem Anteilserwerb nicht abzugsfähig, außer der Steuerpflichtige macht glaubhaft, dass dem Darlehen überwiegend wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen oder die erhaltenen Zinsen nach niederländischen Maßstäben effektiv und ausreichend besteuert werden (Besteuerung von mindestens 10 % des steuerpflichtigen Gewinns). Wagemann (IWB 1/2025) bespricht das X, C-585/22, wonach diese Regelung aufgrund des legitimen Ziels der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug mit der Niederlassungsfreiheit nach Art 49 AEUV insbesondere deshalb vereinbar sei, weil die Vermutung rein künstlicher Gestaltungen vom Steuerpflichtigen widerlegt werden könne. Damit können gruppeninterne Darlehen trotz marktüblicher Konditionen dennoch als rein künstliche Gestaltungen angesehen werden.