TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 2, Februar 2025, Seite 109

EuGH: Umfangreiche Renovierung eines bestehenden Gebäudes unterliegt dem längeren Zeitraum für die Vorsteuerberichtigung von Grundstücken

In seinem Urteil vom , Drebers, C-243/23, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob im Fall einer umfangreichen Renovierung eines Gebäudes bei einer Vorsteuerberichtigung für Investitionsgüter der in einem Mitgliedstaat für Grundstücke vorgesehene längere Zeitraum von bis zu 20 Jahren oder nur der kürzere Zeitraum von fünf Jahren zur Anwendung kommt. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Die L BV ist eine Rechtsanwaltsgesellschaft. Zur Ausübung dieser wirtschaftlichen Tätigkeit verfügt sie über eine Immobilie, die von ihrem Geschäftsführer auch zu Wohnzwecken genutzt wird. In den Jahren 2007 bis 2015 wurden umfangreiche Arbeiten an diesem Gebäude durchgeführt, nach deren Abschluss es sich nunmehr aus einem renovierten Hauptgebäude und einem renovierten Zwischengebäude sowie einem neu errichteten Keller, Glasanbau und Aufzugschacht zusammensetzt. Die verschiedenen Räume werden durch Korridore im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss miteinander verbunden, wobei der Aufzugschacht es darüber hinaus ermöglicht, alle Stockwerke des Haupt- und des Zwischengebäudes zu erreichen. Mitte 2015 wurden die Arbeiten vollständig abgeschlossen und das Ge...

Daten werden geladen...