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BFGjournal 1, Jänner 2025, Seite 30

VwGH: Zur Tabaksteuerpflicht von Cannabis

Walter Summersberger

Der VwGH hat entschieden, dass getrocknete Hanfblüten mit weniger als 0,3 % THC, die zum Rauchen geeignet sind, der Tabaksteuer unterliegen, obwohl sie keinen Tabak enthalten.

Dieses Erkenntnis könnte Signalwirkung innerhalb der EU haben und eine Harmonisierung der Besteuerung von Cannabisprodukten fördern.


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, Revision zugelassen; ; Revision abgewiesen.
§§ 3 Abs 3 und Abs 6 TabStG

1. Der Fall

Ein CBD-Fachgeschäft verkaufte getrocknete Hanfblüten. Diese wurden von einer schweizerischen Herstellerin/Versenderin bezogen; formelle Einfuhrnachweise existierten nicht. Es gab aber mehrere Rechnungen, die auf einen typischen Vertriebsweg von der Schweiz nach Österreich hinwiesen und es wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin (Bf) als Fachgeschäft für Hanfprodukte jeglicher Art regelmäßig Hanfblüten an natürliche Personen und Unternehmen in Österreich verkauft hatte. Die Bf hatte aber zuvor bei der Behörde um Auskunft ersucht, ob „Pflanzenteile, ausgeblüht“, der Tabaksteuer unterliegen. Das Zollamt erteilte die Auskunft, dass Pflanzenteile tabaksteuerfrei seien. Es handelte sich dabei aber um kein Suchtgift, da sie einen G...

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