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Beteiligungsveräußerung: Anteilsbewertung beim Aktienverkauf
Börsennotierte Aktien sind an einer Börse notierte Anteilspapiere, die als Wertpapiere gehandelt werden können. Das BFG hat entschieden, dass ein Aktienpaket ein einheitliches, selbständig bewertbares Wirtschaftsgut darstellt, das eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kennzeichnet, welche gem § 6 Z 2 lit a EStG zu bewerten ist. Zur Beurteilung der Rechtsfrage hat das BFG eine Analyse der deutschen Rechtsprechung vorgenommen und sich mit der Bewertung von Aktienpaketen auseinandergesetzt. Ob im Fall einer Veräußerung der Beteiligung die Buchwerte der tatsächlich veräußerten Depotbestände anzusetzen, oder ob die veräußerten Aktien mit ihrem Anteil am gesamten Buchwert der Beteiligung zu bewerten sind, hat der Bundesfinanzhof am , VIII R 26/03, bereits entschieden: Ein Buchwertabgang ist im Zuge der Veräußerungsgewinnermittlung steuerlich zu erfassen.
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin hat im Zuge eines Verschmelzungsvorganges mittels Gesamtrechtsnachfolge das Vermögen einer GmbH übernommen. Im Vermögensbestand der S. 12 übertragenden Gesellschaft befanden sich über 2 Millionen Stück Stammaktien einer Aktiengesellschaft mit ein...