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Freigabe von Scheinrechnungen als Tatbeitrag
ZWF 2025/8
Gab ein Angestellter die auf „Scheinrechnungen“ ersichtlichen Beträge zur Auszahlung frei, sodass diese bei der Gesellschaft aufwandswirksam verbucht und in der jeweiligen Jahressteuererklärung gewinnmindernd veranschlagt wurden, wodurch Körperschaftsteuer zu niedrig festgesetzt wurde, hat er dadurch zu den strafbaren Handlungen des Geschäftsführers beigetragen.