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Keine verdeckten Ausschüttungen bei Abfertigungszahlungen aufgrund einer Auskunft des steuerlichen Vertreters
ZWF 2025/6
Erfolgt die Beurteilung des Dienstverhältnisses mit dem Geschäftsführer unter Einholung eines steuerlichen Rats und erweist sich die Beurteilung zwar als fehlerhaft, aber nicht unvertretbar, ist von einem Irrtum und nicht von einer subjektiven Vorteilsgewährungsabsicht auszugehen. Demnach waren bereits die Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung nicht erfüllt, sodass eine Strafbarkeit wegen § 33 FinStrG schon aus objektiver Sicht nicht in Frage kommt.
Im zugrunde liegenden Sachverhalt wurde das Dienstverhältnis mit den Gesellschafter-Geschäftsführern aufgrund der steuerlichen Beratung durch den Abschluss eines Syndikatsvertrags als beendet angesehen und ein Abfertigungsanspruch angenommen. Auffassungsunterschiede betreffend Fragen des Arbeitsrechts sind nicht mit unbeachtlichen Irrtümern über die ertragsteuerlichen Konsequenzen einer inadäquaten Leistungsbeziehung gleichzusetzen.