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Überwachung verschlüsselter Kommunikation; Bundestrojaner; Quellen-Telekommunikationsüberwachung; Sky ECC; ANOM; EncroChat
§§ 134 Z 1a, 1b, 3, 5, 135 Abs 3 StPO; §§ 134 Z 3a, 135a StPO aF; § 4 Z 1 TKG 2021; § 1 Abs 1 Z 2 Notifikationsgesetz; Art 8 EMRK; Art 9 StGG; § 2 HausrechtsG; §§ 278, 278a-278e StGB; §§ 100a f dStPO
Ghazanfari, Zu den Anforderungen an die Überwachung von (moderner) interpersoneller Kommunikation, JSt 2024, 459
Die Überwachung verschlüsselter (interpersoneller) Kommunikation wird nunmehr seit einigen Jahren insbesondere in Strafrechtskreisen und im Bereich des Staatsschutzes diskutiert. Das Thema der Implementierung von Regelungen zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten erhält mit jedem medial wirksamen Fall einen erneuten Aufschwung und doch scheint es - mitunter aufgrund der technischen Komplexität - schlichtweg nicht möglich, für sämtliche Stakeholder des Straf(prozess)rechts zufriedenstellende Lösungen zu erzielen. Ernsthafte Ansätze scheiterten bis dato regelmäßig an der Einbindung von Fachexperten aus dem Bereich der Forensik, des Informations(sicherheits)-Rechts und der Nachrichtentechnik. So wurde etwa der bisherige, seinerzeit im öffentlichen Diskurs als „Bundestrojaner“ bezeichnete Regelungsversuch einer Bestimmung zur Überwachung von verschlüsselten Nachrichten vom VfGH aufgrund seiner Verfassungswidrigkeit und der Nichtberücksichtigung technischer Besonder...