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Überwachung verschlüsselter Kommunikation; Sicherstellung von Datenträgern; Auswertung; Bundestrojaner; Recht auf Geheimhaltung schutzwürdiger personenbezogener Daten; Rechtsschutz; Aufklärung des Tatverdachts
§§ 1, 5, 110 StPO; Art 8 EMRK; § 1 DSG; Art 18 B-VG
Peschorn, Das Ermittlungsverfahren als Spiegel des Rechtsstaats - Überwachung und Sicherstellung, AnwBl 2024, 697
Von besonderer Bedeutung für die dem Staat vorbehaltene Durchsetzung seines Strafanspruchs ist das Ermittlungsverfahren mit den Befugnissen der staatlichen Organe zur Beweiserhebung. Zutreffend wird vom VfGH darauf hingewiesen, dass die über ein Smartphone oder einen Laptop zugänglichen Daten nicht nur das ganze Leben seines Inhabers dokumentieren, sondern auch Einblick in das Leben dritter Personen geben. Damit kommt diesen Daten für die Aufklärung aller Straftaten, gleichgültig gegen welches Rechtsgut sich diese richten, besondere Bedeutung zu. Die öffentliche Auseinandersetzung über den Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie die Ermittlungen im Zusammenhang mit einem geplanten Terroranschlag haben die Diskussion über die Befugnisse der Polizei und damit auch der Strafbehörden zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation wiederbelebt. Dieser Beitrag widmet sich Fragen, die im Zusammenhang mit der Überwachung von verschlüsselter Kommunikation und der Sicherstellung bzw Beschlagnahme von Datenträgern und Daten samt deren Auswertung durch die Strafver...