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Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 - weit mehr als eine neue Ermittlungsmaßnahme
Überblick über die größte Novelle des Strafverfahrens der vergangenen 20 Jahre abseits der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten
Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 wurde politisch und medial primär unter dem Schlagwort „Handysicherstellung“ diskutiert, ist jedoch inhaltlich und umfangmäßig die größte Reform im Bereich des Strafverfahrensrechts seit Beschlussfassung der Neuregelung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2004 und geht weit über die Einführung einer - nicht auf die Sicherstellung von Mobiltelefonen beschränkten - neuen Ermittlungsmaßnahme hinaus. Neben einer Stärkung von Beschuldigten- und Opferrechten werden auch zum Teil grundlegende Änderungen und Neuregelungen in wesentlichen Bereichen wie dem Beginn und Ende des Ermittlungsverfahrens und der Höchstdauer von Ermittlungsverfahren vorgenommen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
1. Allgemeines
Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 (StPRÄG 2024) stellt eine Kombination des Entwurfs jener Änderungen, die im Wesentlichen auf das Erkenntnis des , zurückzuführen sind, mit dem auf Fachebene vorbereiteten Entwurf eines StPRÄG 2020 dar, der im Lauf der Zeit diverse Erweiterungen und Einschränkungen erfuhr.
Der Initiativantrag eines StPRÄG 2024 wurde am mehrheitlich im Justizau...