Die Ärzte-Gruppenpraxis
3. Aufl. 2025
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S. 141Teil 3: Steuerrecht
Petra Hübner-Schwarzinger
I. Allgemeine Ausführungen zu ärztlichen Ordinationsbetrieben aus steuerlicher Sicht
Jahrzehnte (oder möglicherweise sogar Jahrhunderte) lang war das Tätigwerden des Arztes nur in der Rechtsform eines Einzelunternehmens möglich. Das wirtschaftliche Umfeld hat auch im Rahmen der Ärzteschaft einen Wandel bewirkt und damit zu einer Öffnung und Vielfalt in der Rechtsformwahl geführt. Während in den 80er Jahren und in den darauffolgenden 30 bis 40 Jahren ärztliche Praxisgemeinschaften, insb zwischen Ehegatten, steuerlich beachtlich waren (siehe Erlass zur Gemeinschaftspraxis), führte die Reform des ÄrzteG mit der Begründung der Gruppenpraxis auch zu einer Veränderung der steuerlichen Handhabe der ärztlichen Zusammenarbeit. Diese Entwicklung geht auch mit einer Fortentwicklung des steuerlichen Umgründungssteuergesetzes einher, welches für Umstrukturierungen gewisse steuerliche Vorteile, aber auch Erfordernisse normiert. Aus heutiger Sicht stehen für ärztliche Betriebe grundsätzlich folgende Rechtsformen zur Auswahl:
Einzelunternehmen
Personengesellschaft:
-Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)
-Offene Gesellschaft (OG)
Kapitalgesellschaft:
-Gesellschaft mit beschränkter H...