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Versagung des Vorsteuerabzugs aufgrund eines Mehrwertsteuerbetrugs - Umfang der „Lieferkette“
Entscheidung: (Parteirevision, Teilaufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit); siehe zum gleichen Sachverhalt auch ; , Ra 2016/16/0087; , Ro 2014/16/0070.
Normen: § 12 Abs 14 UStG, Art 12 UStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine im Treibstoffvertrieb tätige GmbH, die in einen grenzüberschreitenden Mineralölsteuerbetrug verwickelt war, machte Vorsteuern aus mehreren Scheinrechnungen geltend. Die diesen Rechnungen zugrunde liegenden tatsächlichen Lieferungen - zweier Gesellschaften - erfolgten aus Deutschland nach Österreich. Hinsichtlich dieser Lieferungen lagen (grundsätzlich) die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vor.
Das Finanzamt versagte den Vorsteuerabzug aufgrund der Scheinrechnungen.
Das BFG teilte die Ansicht des Finanzamts hinsichtlich der Scheinrechnungen. Weiters nahm es aufgrund der tatsächlichen Lieferungen einen innergemeinschaftlichen Erwerb der GmbH an, versagte jedoch den damit zusammenhängenden Vorsteuerabzug, weil die Umsatzsteuer aufgrund der Scheinrechnungen (§ 11 Abs 14 UStG) nicht abgeführt wurde und die GmbH von diesem Umsatzsteuerbetrug hätte wissen müssen.
Rechtliche Beurteilung: Entgegen dem Revisionsvorbringen liegt ...