Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter
1. Aufl. 2025
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1. Einführung in die Thematik
1.1. Definition des Begriffs „Plattformwirtschaft“ und Beispiele
Die Europäische Kommission definiert die Plattformwirtschaft als
ein mehrseitiges Umsatzmodell, an dem drei oder mehr Parteien beteiligt sind. Bei diesen Umsätzen unterstützt eine Online-Plattform den Kontakt zwischen zwei oder mehr unterschiedlichen, aber voneinander abhängigen Nutzergruppen. Bei solchen Interaktionen kann eine der Parteien der Plattform (Anbieter oder zugrunde liegender Dienstleistungserbringer) der anderen Partei (Dienstleistungsempfänger) gegen Entgelt Dienstleistungen anbieten. Die Plattform erhebt in der Regel eine Gebühr für die Unterstützung des Umsatzes.
Folglich kann daraus abgeleitet werden, dass Plattformen bzw Plattformbetreiber als Vermittler zwischen den Anbietern bestimmter Dienstleistungen/Waren und den Verbrauchern agieren und daher nicht selbst in die Erbringung/Lieferung der Dienstleistungen/Waren seitens der Anbieter involviert sind. Die Einnahmen werden in Form von Provisionen generiert, denn für die Vermittlungstätigkeit S. 32wird gegenüber den Anbietern und/oder Kunden eine Vermittlungsprovision berechnet.
Die vorliegenden vielfältigen Beispiele sollen die C...