ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2025
1. Aufl. 2025
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3. Zusammenfassung weiterer wichtiger Gerichtsentscheidungen
Kann ein Vorbringen im „Mobbingprozess“ über das Verhalten des „mobbenden“ Kollegen eine Ehrenbeleidigung und damit ein Entlassungsgrund sein?
Sachverhalt
In einem Prozess begehrte der Kläger Schadenersatz wegen Mobbing vor allem durch den Kollegen S. vom AG, der nicht für entsprechende Abhilfe gesorgt hat. Im Rahmen des Verfahrens sagte der Kläger unter anderem aus, dass S. ihm gegenüber einmal wörtlich gesagt habe: „Pass auf, wenn M. weg ist, dann wird es für Dich und Deinen Kollegen L. in der B. wie die Hölle auf Erden. Und da helfen Dir dann auch Deine sonstigen Sachen nichts.“ Der Kläger hielt dazu fest, er wisse genau, worauf S. angespielt habe, nämlich auf seine Behinderung. Auch habe ihn S. wörtlich als „blöd“ bezeichnet. Weiters sagte der Kläger aus, dass er sich fast genieren müsse, über das Verhalten, den Umgangston und den Stil in der B. Bei der B. habe er ein Niveau kennengelernt, das er sonst nicht von einer Bank kenne.
Diese Äußerungen des Klägers in der Gerichtsverhandlung vom nahm die beklagte AG zum Anlass, die Entlassung des Klägers wegen erheblicher Ehrverletzung bzw Vertrauensunwürdigkeit auszus...