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ASoK 1, Jänner 2025, Seite 31

Bemessungsgrundlage des Wochengeldes: Keine Berücksichtigung von Zeiten, in denen aufgrund des Beschäftigungsverbots kein Zeitguthaben angesammelt wird

1. Strittig ist, ob und wie die nach der Gleitzeitvereinbarung von der Dienstgeberin abgegoltenen Zeitguthaben bei der Bemessung des Wochengeldes zu berücksichtigen sind.

2. Das Wochengeld gebührt gemäß § 162 Abs 3 Satz 1 ASVG in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden Teils des durchschnittlichen in den letzten 13 Wochen (bei Versicherten, deren Arbeitsverdienst nach Kalendermonaten bemessen oder abgerechnet wird, in den letzten drei Kalendermonaten) vor dem Eintritt des Versicherungsfalls gebührenden Arbeitsverdiensts, vermindert um die gesetzlichen Abzüge. Als gebührender Arbeitsverdienst ist grundsätzlich jeder Geld- und Sachbezug zu verstehen, der der Arbeitnehmerin im Beobachtungszeitraum zustand. Darunter fallen grundsätzlich auch Vergütungen für Mehrdienstleistung.

3. Bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage ist jener Bezug zu berücksichtigen, der im Beobachtungszeitraum entstanden ist. Bei aufgrund von Mehr- oder Überstundenarbeit gebührendem Entgelt ist der Beobachtungszeitraum jener Zeitraum, in dem diese Mehr- oder Überstunde...

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