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PV-Info 1, Jänner 2025, Seite 23

Neuerungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe - weitere Details

Günter Steinlechner

Mit sind zahlreiche Änderungen und Ergänzungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe in Kraft getreten, die beim Erstellen von Arbeitsverträgen, aber auch in der Lohnverrechnung zu berücksichtigen sein werden. In der PV-Info 10/2024 und 11/2024 wurden die Neuerungen dargestellt (Steinlechner, Neuerungen in den Kollektivverträgen für das Hotel- und Gastgewerbe, PV-Info 10/2024, Seite 3 ff, sowie PV-Info 11/2024, Seite 11 ff). Auf einige kleinere, aber nicht unwichtige Details zu Pflichtpraktikanten, zu fallweise Beschäftigten und zu den Zulagen wird im Folgenden hingewiesen.

Pflichtpraktikanten

Pflichtpraktikanten sind Personen, die aufgrund von Schulvorschriften als Ergänzung zu ihrer schulischen Ausbildung zwingend ein Betriebspraktikum absolvieren müssen. Die Regelungen zu Pflichtpraktikanten sind im Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe für die Arbeiter- und Angestelltenberufe vereinheitlicht worden. Das bedeutet vor allem, dass die Pflichtpraktika in den Arbeiter-Berufen nicht mehr unbedingt in den „klassischen“ Ferienzeiten absolviert werden müssen, sondern auch während des Jahres in schulfreien Zeiten absolviert werden können.

Abges...

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