TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 1, Jänner 2025, Seite 20

Entwurf einer technischen Empfehlung an die Europäische Kommission zu den Änderungen der Research-Bestimmungen in der Delegierten Richtlinie MiFID II in Zusammenhang mit dem Listing Act veröffentlicht

red

Das vorliegende Konsultationspapier berücksichtigt die Änderungen in der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) in Bezug auf die gemeinsame Bezahlung von Ausführungs- und Analyseleistungen für Emittenten.

Art. 24 Abs. 9a der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) und Art. 13 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 legen fest, unter welchen Voraussetzungen Finanzanalysen von Dritten erbracht werden dürfen, ohne dass dies als (unzulässiger) Anreiz angesehen wird.

Im Jahr 2021 wurden im Rahmen des Maßnahmenpakets für die Erholung der Kapitalmärkte Änderungen an den Research-Regelungen in MiFID II vorgenommen. Mit der Richtlinie (EU) 2021/338 wurde die MiFID II u.a. durch die Einfügung des neuen Abs. 9a in Art. 24 adaptiert. Damit wurde für Emittenten mit einer Marktkapitalisierung von bis zu 1 Mrd. Euro die Möglichkeit einer gemeinsamen Vergütung von Ausführungs- und Analyseleistungen geschaffen.

Vor diesem Hintergrund wurde die ESMA von der Europäischen Kommission aufgefordert, eine technische Empfehlung zu den Änderungen der Research-Bestimmungen in der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung), der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) und der MiFID II abzugeben.

Mit der ...

Daten werden geladen...