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IRZ 1, Jänner 2025, Seite 3

Liebe Leserinnen und Leser,

Eva Trischberger

//ready for IFRS 18. Mit IFRS 18 betritt ein neuer Standard das IFRS-Parkett, der bisweilen auch dem geübten Bilanzierer einiges an Expertise abverlangt. Viele Details wurden auf diesen Seiten bereits vorgestellt (siehe Zwirner/Boecker, IRZ 2024, 297; Antonakopoulos, IRZ 2024, 379; Antonakopoulos, IRZ 2024, 433). Doch, beschäftigt man sich neu mit IFRS 18, fällt auf, dass es sich hier um ein Sammelsurium von kasuistischen „Wenn-dann-oder-mit Ausnahme von-unter der Voraussetzungdass ...“ -Regeln handelt, ergänzt um zahlreiche Ermessensspielräume, die fachliche Beurteilungen (judgements) erfordern. Dies sagt Gerald Preißler, der das ca. 160 Seiten umfassende Dokument (übrigens zusätzlich unterfüttert mit ca. 80 Seiten Beispielen in den Illustrative Examples plus ca. 170 Seiten weiterführender Hintergrundinformationen in den Basis of Conclusions) akribisch durchgearbeitet hat. Als Professor für Rechnungswesen und Controlling betrachtet er die neue GuV-Struktur speziell aus der Controlling-Perspektive.

[i]Bereit für IFRS 18?

Denn genau hier ist auch das Controlling gefragt: So könnte sich etwa die Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu den „richtigen“ Kategorien als knifflig erweisen. Zur klaren Abgrenzun...

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