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immo aktuell 6, Dezember 2024, Seite 213

Quota Litis und Drittfinanzierung

Eine Analyse der OGH-Entscheidung vom 10. 9. 2024, 4 Ob 144/24s, und des QEG

Denise Gaiser, Erich René Karauscheck und Johannes Pillwein

In seiner Entscheidung vom , 4 Ob 144/24s, hat der OGH klargestellt, dass bei konkreter Ausgestaltung eines Prozesskostenfinanzierungsvertrags das Verbot der quota litis verwirklicht sein kann. Dieser Beitrag analysiert diese OGH-Entscheidung sowie das Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG), das die Finanzierung einer Verbandsklage durch Dritte für zulässig erklärt.

1. Überblick

Obwohl Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften eine fixe Größe im gerichtlichen Rahmengefüge der prozessualen Rechtsdurchsetzung geworden sind, gibt es bislang (anders als bei Rechtsschutzversicherungsunternehmen) kein gesetzlich staatliches Reglement, welches die Gebarung dieses „Players“ regelt. Selbst der Verein für Konsumenteninformation greift nach Rücksprache mit der Arbeiterkammer und dem Sozialministerium auf die Dienste von Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften zurück, um Sammelklagen österreichischen Zuschnitts über abgetretene Ansprüche von Konsumenten zB gegen Hersteller von Dieselkraftfahrzeugen (vor allen österreichischen Landesgerichten) zu finanzieren. In Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie wurde die Klagsbefugnis durch das Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) geregelt; die Finan...

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