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immo aktuell 6, Dezember 2024, Seite 208

Abgrenzung der einzelnen Gebäudetypen des § 2 Abs 3 Z 3 GrWV

immo aktuell 2024/35

§ 4 Abs 1 GrEStG; § 2 Abs 3 Z 3 GrWV

[D]ies spricht dafür, dass der Verordnungsgeber [...] die in § 2 Abs 3 Z 3 lit b GrWV [Anmerkung: Fabriksgebäude, Werkstättengebäude und Lagerhäuser] genannten Gebäudetypen jedenfalls unter dieser Bestimmung erfassen wollte, wenn sie Teil der wirtschaftlichen Einheit eines Fabriksgrundstücks sind, unabhängig davon, ob im konkreten Fall die betreffenden Gebäude aufgrund ihrer bautechnischen Beschaffenheit auch als einfachste Gebäude gem § 2 Abs 3 Z 3 lit c GrWV eingestuft werden könnten (vgl Bodis in Arnold/Bodis, GrEStG [18. Lfg, 2022] § 4 Rz 87).

Sachverhalt: Die Revisionswerberin, eine österreichische GmbH, erwarb mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 100 % der Anteile an der grundstücksbesitzenden X-GmbH, weswegen es zu einer Anteilsvereinigung iSd § 1 Abs 3 GrEStG hinsichtlich der im Vermögen der X-GmbH befindlichen Grundstücke kam. Die betreffenden Grundstücke bestanden an zwei bebauten Baurechten, auf denen sich von der X-GmbH betriebene Produktionsstätten (Fabriken) für Baustoffe befanden.

Die Verwirklichung der Anteilsvereinigung wurde dem Finanzamt gegenüber mittels Abgabenerklärung erklärt; in der Folge entspann sich ein Rechtsstreit darüber, wie der Grundstückswert (welcher gem § 4 Abs 1 GrEStG die Bemessungsgrundlag...

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