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Gebührenpflicht eines Erbübereinkommens mit Sicherstellungsvereinbarung - Ausmaß der Gebührenbefreiung für Sicherungsgeschäfte
Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: §§ 15 Abs 3, 19 Abs 2, 33 TP 18 GebG.
Sachverhalt und Verfahren: Mehrere Erben (Kinder und Witwe des Erblassers) schlossen ein Erbübereinkommen zwecks Aufteilung der Erbmasse ab. Die Witwe übernahm dabei den gesamten Nachlass (mit allen Aktiven und Passiven), darunter ein Grundstück, in ihr Alleineigentum, die Kinder übernahmen in Anrechnung und teilweiser Abgeltung ihrer Erbteile ein anderes Grundstück und stundeten ihre restlichen Erbteilsforderungen bis zu ihrer Volljährigkeit. Zur Sicherung dieser verbleibenden ErbS. 1452 teilsforderungen wurde auf der von der Witwe übernommenen Liegenschaft vereinbarungsgemäß eine Hypothek eingetragen. Nach pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung des Erbübereinkommens und Ergehen des Einantwortungsbeschlusses schrieb das Finanzamt eine Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 18 Abs 1 GebG (Hypothekarverschreibung) vor.
Das BFG gab der Beschwerde Folge und hob den Gebührenbescheid ersatzlos auf. Es führte aus, das Erbübereinkommen sei als „einheitliches Rechtsgeschäft“ zu beurteilen, das mit den Liegenschaftserwerben von Todes wegen der Grunderwerbsteuer unterliege, womit die Befreiu...