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Zulässigkeit der Verhängung einer Zwangsstrafe bei Nichtvorlage von Unterlagen
Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).
Normen: §§ 111, 138, 144, 161 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Die Abgabenbehörde forderte einen Verein unter Androhung einer Zwangsstrafe auf, innerhalb einer gewissen Frist bestimmte Unterlagen (ua Bankunterlagen) vorzulegen. Der Verein beantragte einen bescheidmäßigen Abspruch über die Gründe für das Abverlangen der Unterlagen. Er sei der Ansicht, dass zuerst eine Abgabenerklärung abzuverlangen sei; im Anschluss daran könnte eine Außenprüfung zur Überprüfung der Richtigkeit der Erklärung vorgenommen werden. Die AbS. 1451 gabenbehörde setzte eine Zwangsstrafe fest und begründete dies damit, dass die abverlangten Unterlagen nicht (zur Gänze) vorgelegt worden seien.
Das LVwG gab der Beschwerde keine Folge.
Rechtliche Beurteilung: Zur Zulässigkeit der Revision wird geltend gemacht, die Vorlage von Unterlagen könne insbesondere dann verlangt werden, wenn das Bestehen oder Nichtbestehen einer Abgabenpflicht festgestellt werden solle. Im vorliegenden Fall seien aber Abgabenerklärungen vorgelegt worden, sodass unstrittig sei, dass eine Abgabenpflicht bestehe.
Mit diesem Vorbringen kann die Zulässigkeit der Revision nicht darget...