TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 2024, Seite 1424

Neuerungen bei den Sorgfalts- und Meldepflichten aufgrund aktueller WiEReG-Novellen

Frühzeitige Umsetzung eines Teils des EU-Geldwäsche-Pakets

Christiane Edelhauser

Der Umfang der in Österreich zur Geldwäscheprävention geforderten Offenlegung von Daten und Dokumenten wurde in den letzten Jahren laufend erhöht, zuletzt mit den seit Juli 2024 in Kraft getretenen neuen Meldepflichten der WiEReG-Novelle BGBl I 2023/97. Bereits Mitte Oktober 2024 legte das BMF den Entwurf einer weiteren WiEReG-Novelle im Rahmen eines FM-GwG-Anpassungsgesetzes vor, mit dem die den Rechtsträgern auferlegten Sorgfalts- und Meldepflichten weiter verschärft und deutlich ausgeweitet werden. Dies bedeutet, dass Teile des von der EU beschlossenen Geldwäsche-Pakets bereits Jahre vor dessen Wirksamwerden im Juli 2027 von Österreich verbindlich umgesetzt werden.

1. EU beschließt neues Geldwäsche-Paket zur Harmonisierung und verstärkten Transparenz

Der Europäische Rat und das Parlament haben aufgrund einer bereits im Jahr 2021 gestarteten Gesetzesinitiative am ein aus insgesamt vier Rechtsakten bestehendes neues EU-Geldwäsche-Paket beschlossen, das am in Kraft trat und mit dem ein deutlich strengerer, EU-weit abgestimmter Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen werden soll.

Ziel dieses Geldwäsche-Pakets war es, die Vorschriften der EU zu harmonisie...

Daten werden geladen...