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Höhe des lohnwerten Vorteils aus Betriebsveranstaltungen
Entscheidung: .
Normen: § 3 Abs 1 Z 14 EStG, § 15 Abs 1 EStG.
(A. S.) - Das Lohnabgaben- und das Beitragsrecht sehen hinsichtlich des lohnwerten Vorteils aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen einen Freibetrag von 365 Euro pro Mitarbeiter und Kalenderjahr vor. Im angeführten Erkenntnis hat sich das BFG mit der Bemessung dieses Vorteils, die sich gemäß den allgemeinen Vorgaben zur Sachbezugsbewertung nach den objektiven Endpreisen des Abgabeortes zu richten hat, auseinandergesetzt.
Demnach ergibt sich bei üblichen Betriebsveranstaltungen, wie Weihnachtsfeiern und Betriebsausflügen, eine objektive Bereicherung - entsprechend der (zur Rechtslage bis 2014 ergangenen) BFH-Judikatur - nur im Hinblick auf die unmittelbare Konsumation durch die Arbeitnehmer (Essen, Getränke, Musik). Die allgemeinen Kosten des Arbeitgebers zur Ausgestaltung solcher Betriebsveranstaltungen (zB Mietaufwendungen, Kosten eines Eventveranstalters) sind hingegen nicht zu berücksichtigen, weil sie im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers (Förderung des Kontakts der Arbeitnehmer untereinander und der Verbesserung des Betriebsklimas) anfallen, dem gegenüber der Entlohnungswert für die Arbeitn...