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Haftung des Steuerberaters für fehlendes Aufdecken von Malversationen
Die OGH-Entscheidung vom 3. 9. 2024, 5 Ob 62/24i
Seit jeher ein Dauerbrenner der fachlichen Diskussion und der Judikatur im Recht der Steuerberaterhaftung ist die Frage, wie weit die Schutz-, Fürsorge- und Aufklärungspflichten des Steuerberaters gegenüber seinem Klienten reichen bzw welchen Inhalt diese Pflichten haben. Der letzte (auch in Österreich sehr deutlich wahrnehmbare) Paukenschlag der (deutschen) Rechtsprechung betraf die Haftung des Steuerberaters für Schäden aus der unterbliebenen Aufklärung über die Insolvenzantragspflicht. Nun hat der OGH in einer jüngst ergangenen Entscheidung () zur Haftung des Steuerberaters für Schäden aus nicht erkannten Malversationen des Geschäftsführungs- und Vertretungsorgans des Klienten Stellung genommen.
1. Sachverhalt
Der beklagte Steuerberater war ab dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2020 als steuerlicher Vertreter und Steuerberater des in weiterer Folge insolvent gewordenen gemeinnützigen Sportvereins und sämtlicher konzernverbundener Gesellschaften tätig. Ebenfalls war der Beklagte Steuerberater einer Bank, deren Vorstandsvorsitzender auch Vorstandsvorsitzender des Vereins war. Der beklagte Steuerberater verfügte über ein sehr umfassendes Mandat nicht nur des Verein...