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Besteuerung von Dividenden, die öffentlich-rechtliche Pensionsfonds erhalten - Unterschiedliche Behandlung von gebietsansässigen und gebietsfremden öffentlich-rechtlichen Pensionsfonds - Erfordernis, das mit der Sozialpolitik verfolgte Ziel zu erreichen - Erfordernis, eine ausgewogene Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten zu wahren
AEUV Art. 63, 65
Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der die Dividendenausschüttungen gebietsansässiger Gesellschaften an gebietsfremde öffentlich-rechtliche Rentenkassen an der Quelle besteuert werden, während die Dividendenausschüttungen an gebietsansässige öffentlich-rechtliche Pensionsfonds von einer solchen Besteuerung befreit sind.
- ECLI:EU:C:2024:648
Das Problem: Klägerinnen im Ausgangsverfahren waren zwei in Finnland ansässige Pensionsfonds sowie die finnische Rentenkasse. Bei den Pensionsfonds handelte es sich zum einen um den Pensionsfonds der Provinz Aland, zum anderen um den Pensionsfonds der evangelisch-lutherischen Kirche in Finnland. Nach finnischem Recht waren die Kläger vollständig oder teilweise von der (Einkommen-)Steuer befreit und zahlten jedenfalls keine Steuer auf empfangene Dividenden.
In den Jahren 2003 bis 2016 bezogen die Klägerinnen Dividenden von schwedischen Gesellschaften. Bei Auszahlung der Dividenden wurde in Schweden Quellensteuer einbehalten. Das einschlägige DBA zwischen Schweden und Finnland sah für diesen Fall grundsätzlich eine Anrechnung der gezahlten S...