Bilanzierung 2025
21. Aufl. 2025
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S. 215Kapitel 8 Steuern vom Einkommen und Ertrag
8.1. Gesetzliche Regelungen
8001
8.2. Allgemeines
Basis für die steuerliche Gewinnermittlung (und damit für die Berechnung der Steuern) ist der unternehmensrechtliche Jahresabschluss. Dies wird durch das Prinzip der Maßgeblichkeit ausgedrückt: Es besagt, dass die Steuerbilanz aus der Unternehmensbilanz abzuleiten ist. Sollte es jedoch zwingende steuerliche Abweichungen geben, so ist dies in Form von Mehr-Weniger-Rechnungen zu berücksichtigen. Hier wird das Prinzip der Maßgeblichkeit durchbrochen. Die Fälle von Maßgeblichkeit und ihre Durchbrechung sind in der Abbildung nochmals zusammenfassend dargestellt.
Umgekehrte Maßgeblichkeit liegt vor, wenn das Steuerrecht für das Unternehmensrecht maßgeblich ist. Dies ist faktisch immer dann der Fall, wenn Unternehmens- und Steuerbilanz die gleichen Bewertungsspielräume kennen. Hier wird der steuerlich günstigste Wertansatz bereits unternehmensrechtlich gewählt. Auch wenn steuerliche Bestimmungen einen Ansatz in der Unternehmensbilanz voraussetzen, um ihre Wirkung zu entfalten, hat dies eine Umkehrung der Maßgeblichkeit zur Folge.
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Unternehmensrechtliche Vorschrift | Steuerrechtliche Vorschrift | Maßgeblichkeit |
Zwi... |