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Nichtanerkennung der beantragten Absetzungen und Zuschlag zur Körperschaftsteuer
Entscheidung: ; Revision nicht zugelassen.
Norm: § 265 Abs 3 BAO.
Die Darstellung des Sachverhaltes im Vorlagebericht soll dem Verwaltungsgericht ua einen ausreichenden Überblick über den dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegenden Sachverhalt (einschließlich der wesentlichen Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens) verschaffen. Die bloße Bekanntgabe der Streitpunkte oder der bloße Verweis auf irgendwelche Akteninhalte entspricht den Anforderungen an die Darstellung des Sachverhaltes nicht (vgl Ritz, BAO7, § 265 Tz 2a).