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RWK 12, 15. Dezember 2024, Seite 433

Bilanzierung des derivativen Firmenwerts im UGB nach AFRAC 41

Zweifelsfragen

Roman Rohatschek

Mit der Verabschiedung von AFRAC 41 „Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB)“ wurden Vorgehensweisen vom AFRAC empfohlen, die in der Literatur bisher nicht einheitlich diskutiert wurden. Einige dieser Themen werfen in der Umsetzung Fragen auf und haben bereits in der Praxis zu Diskussionen geführt. Der nachfolgende Beitrag greift einige dieser Bereiche auf und erörtert die möglichen Zweifelsfragen dazu.

1. Hintergrund

Als derivativer Firmenwert wird in Übereinstimmung mit § 203 Abs 1 UGB der positive Unterschiedsbetrag zwischen der Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebs und den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme verstanden. Der Unterschied zur Definition für den Konzernabschluss in § 245 Abs 1 UGB ergibt sich insbesondere dadurch, dass für die Ermittlung des Firmenwerts unterschiedliche Zeitpunkte in Betracht kommen: § 254 Abs 2 UGB lässt nämlich für die Ermittlung den Zeitpunkt

  • des Erwerbs,

  • der erstmaligen Einbeziehung oder

  • zu dem (bei stufenweisem Erwerb) das erworbene Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist,

offen.

Ansonsten sind auch für den Konzernabschluss die Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens für die Ermittlung de...

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