zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
bau aktuell 2, März 2015, Seite 40

BIM-Grundlagen im Vergabe- und Werkvertragsrecht

Philipp Marboe und Thomas Anderl

Building Information Modeling (BIM) wirft größtenteils noch kaum erörterte Fragen des Vergaberechts sowie des Werkvertragsrechts auf. Im Folgenden werden Überlegungen zu jenen rechtsspezifischen Bereichen angestellt, die im Hinblick auf diese in Österreich noch verhältnismäßig junge Methode am grundlegendsten erscheinen.

1. Einleitung

1.1. Definition

Unter dem Begriff „BIM“ wird die dreidimensionale Repräsentation eines Gebäudes verstanden, die Interoperabilität und Datenaustausch im digitalen Format ermöglicht. BIM ist hierbei als Prozess mit Schwerpunkt auf objektorientierter Modellbildung und Informationsaustausch zu begreifen. Weil gewisse Auswertungsfunktionen hinzutreten, wird BIM auch als „Methode zur vernetzten und kooperativen Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Gebäuden anhand eines von allen Beteiligten genutzten dreidimensionalen Gebäudemodells, in welchem zusätzliche Informationen, etwa über Quantitäten, Qualitäten und Kosten, hinterlegt sind“, bezeichnet.

1.2. BIM im internationalen Kontext

Die Akzeptanz des BIM stellt sich im internationalen Vergleich signifikant unterschiedlich dar. „Ganz im Gegensatz zu Europa und insbesondere Österreich ist die BIM-unterstützte...

Daten werden geladen...