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Die Zauberlehrlinge: BVergG 2015!?
2015 soll von einer Novelle des BVergG 2006 gekrönt werden, nicht zuletzt, um dem Bestbieterprinzip und der Vernunft zum Durchbruch zu verhelfen.
Was die Vernunft angeht, so handelt es sich dabei um eine Denkkategorie der philosophischen Fakultäten. Angesichts der bislang eher betrüblichen Erfahrungen mit Gesetzestexten ist wenig Grund zur Hoffnung. Das Bestbieterprinzip ist schon obligatorisch, soll doch die öffentliche Hand nicht nur nach dem billigen Preis heischen, sondern den besten Wert für ihr (weniges) Geld zu fassen kriegen. Das bisweilen vergebliche Bemühen ist in zahlreichen Entscheidungen gut belegt. Daher soll es nun im Gesetz selbst verankert werden, vorzüglich zwecks Reduktion von Lohn- und Sozialdumping und Beschäftigung untauglicher Ausländer, weiters zur Genesung der darniederliegenden Bauwirtschaft.
Was das Lohndumping angeht, so ist die gestellte Aufgabe um den Preis der einen oder anderen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit teilweise erfüllbar, freilich hat der EuGH erst neulich klar zum Ausdruck gebracht, dass die innergemeinschaftliche Arbeitskräfteüberlassung keineswegs an Bewilligungen geknüpft werden darf (, Essent Energie Productie), w...