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bau aktuell 3, Mai 2014, Seite 116

Alles schriftlich und Telefonate gratis?

Rainer Kurbos

Nach jahrelanger Untätigkeit wurden (im allerletzten Abdruck) am das Verbraucherrechte-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (VRUG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) beschlossen, die beide im Wesentlichen am in Kraft treten und die Neuformulierung sämtlicher AGB für Verbraucherverträge verlangen.

Ein Beispiel für ganz besonders schlechte Politik ist der jahrelange Umsetzungsverzug der EU-Richtlinie, kombiniert mit abruptem Inkrafttreten unausgegorener, aber schwerwiegender Bestimmungen. Für Dienstleister (hier sitzen einmal die Ingenieure, Anwälte und sonstigen Dienstleister in einem Boot) gibt es eine Reihe böser Überraschungen. Zwar gibt es teilweise Ausnahmen (zB für Glücksspiel/Finanzdienstleistung, Eigentumserwerb Neubau, Umbau und Wohnungsvermietung, was aber alles nicht direkt anwendbar ist). Man wird sich daher als Dienstleister in Zukunft überlegen müssen, ob man überhaupt mit Verbrauchern noch Verträge schließen kann und – wenn ja – zu welchen Konditionen, weil § 6b VRUG vorschreibt, dass Telefonate (auch von Freiberuflern) künftig kostenlos (!) zu sein haben. Das gilt zwar nur dann, wenn der Unternehmer einen Telefonanschluss eingerichtet hat, „um im Zusammenhang...

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