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bau aktuell 5, September 2013, Seite 190

Höhe der Preisminderung nach freier Überzeugung des Richters

bauaktuell 2013/12

§ 273 ZPO

Der Richter darf die Höhe der Preisminderung nach freier Überzeugung gemäß § 273 ZPO nicht festsetzen, wenn sich die Preisminderung durch einen Sachverständigen im Wege der relativen Berechnungsmethode feststellen lässt.

Die Klägerin wurde mit Planungsleistungen und als Bauaufsicht im Rahmen des Umbaus eines Hotels beauftragt und fordert die Zahlung des offenen Honorars.

Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Bestandspläne seien noch nicht fertiggestellt, jedenfalls aber noch nicht übergeben worden. Auch gäbe es nicht behobene Mängel. Im Übrigen hätten die Fehlleistungen der Klägerin eine Minderung ihres Anspruchs um die Hälfte zur Folge. Diese Preisminderung mache die Beklagte geltend. Sie wendete auch Gegenforderungen aufrechnungsweise ein.

Das Berufungsgericht stellte fest, dass es sich in Bezug auf den Architektur- und Bauleitungsvertrag um unbehebbare Mängel handle und die Beklagte zur Preisminderung nach der relativen Berechnungsmethode berechtigt sei. Entgegen der Ansicht des Erstgerichts dürfe die Höhe der Preisminderung nicht mit der Höhe der Verbesserungskosten gleichgesetzt werden. Sei mit der relativen Berechnungsmethode die Höhe ...

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