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bau aktuell 5, September 2013, Seite 153

Editorial

Georg Karasek

Wer sich mit dem Staat bei einer Bauabwicklung ins Bett legt, darf sich nicht wundern, wenn er mit Flöhen aufwacht. Die Rede ist von der Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber. Erst kürzlich hat „Die Presse“ berichtet, dass sich die öffentliche Hand die längste Zeit zur Begleichung offener Rechnungen lässt. Während Firmen das vereinbarte Zahlungsziel von 25 Tagen um sechs Tage überziehen, öffnen Bund, Länder und Gemeinden ihre Kassen erst nach 41 Tagen. Das heißt: Sie überziehen die mit 33 Tagen ohnedies über der von der neuen EU-Zahlungsrichtlinie mit 30 Tagen festgesetzte Frist um acht Tage. Die öffentliche Hand ist ein ganz wichtiger Auftraggeber – vor allem für die Bauwirtschaft. Die Bauwirtschaft könnte viel Anschauungsmaterial liefern, das die Statistik blass aussehen lässt. Oft führen erst jahrelange Kämpfe mit der Unterstützung von Anwälten zu teilweise erheblichen Nachzahlungen an Baufirmen.

Es ist nett, dass das kürzlich in Kraft getretene Zahlungsverzugsgesetz und das Bundesvergabegesetz vorsehen, dass öffentliche Auftraggeber künftig Rechnungen rascher als bisher begleichen müssen. Ebenso nett ist, dass die Verzugszinsen erhöht wurden. Dies hilft Firmen, die stark von A...

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