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Der MAUdi
Der scheinbar besonders „spaßige“ Beginn dieses Beitrags ist notwendig, weil dem gewissenhaften Leser bei zu langem Meditieren über den Gegenstand des Beitrags das Lachen schon noch vergehen wird.
Ausgangspunkt sind nämlich zu teure Gefährte (hier nur rein beispielshaft leistungsträgeradäquate Mercedes und Audis). Naheliegenderweise sollte man das vergaberechtliche „Rosinenpicken“ anwenden, wo aus den billigsten Positionspreisen ein Superangebot synthetisiert und die betroffenen Bieter zur ARGE gezwungen werden. So entsteht der „MAudi“ als Monument für das Billigstbieterprinzip.
Beim Auto scheint es absurd, weil ein solcher „MAudi“ nie und nimmer zugelassen werden könnte. Es gilt die „Systemzulassung“ – mit Mercedes-/Audi-Bauteilen darf man (wenn überhaupt) nur ein Original basteln/bauen, aber niemals eine „wilde Mischung“.
Das Bewusstsein für die Systemzulassung steigt auch am Bau. Die neue Bauprodukteverordnung (EU) Nr 305/2011 schafft dafür ein ganz enges Rahmenwerk. Wegen der hohen Sicherheitsrelevanz zB von Standsicherheit, Brandschutz und Umweltschutz braucht es doppelte Zulassungen für das In-Verkehr-Bringen und noch einmal für sicherheitsrelevante Verwendung.
Man darf keinesfal...