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bau aktuell 3, Mai 2013, Seite 109

Warnpflicht vor Setzungen des Nachbargebäudes

bauaktuell 2013/7

§ 1168a ABGB

1. Treffen den Werkbesteller qualifizierte vertragliche Mitwirkungspflichten, muss er sich auch Fehler seiner fachkundigen Vorunternehmer anrechnen lassen.

2. Der Werkbestellerin ist wegen der unrichtigen Anweisung der Methode und Ausführung ein Mitverschulden zuzumessen.

3. Unrichtig ist eine Anweisung dann, wenn sie die vertragskonforme Herstellung des Werks verhindert.

Die Klägerin war Versicherer einer ARGE. Diese ARGE trat als Bauherrin und ausschreibende Stelle betreffend das Gewerk „Spezialgründung“ auf. Eine geotechnische Untersuchung bzw ein Bodengutachten hinsichtlich des Untergrundes wurde vor Durchführung der Pfahlarbeiten nicht in Auftrag gegeben und lag daher nicht vor. Allerdings lagen ein früheres geotechnisches Gutachten über das Nachbargrundstück sowie ein Kurzbericht eines Geotechnikers vor. Aufgrund dessen waren die Bodenverhältnisse so weit bekannt, dass das Erfordernis einer Pfahlgründung als gegeben erachtet wurde.

Aufgrund der Vorgaben in der Ausschreibung wurde von einem Ziviltechniker ein Pfahlplan erstellt, nach dem insgesamt 282 Pfähle mit einem Durchmesser von 40 cm bis in eine Tiefe von 12 m unter Geländeoberkante eingebracht we...

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