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bau aktuell 2, März 2013, Seite 59

Schadenersatz des übergangenen Bieters

Eine bauwirtschaftliche Interpretation der Wilhelm’schen Formel

Nöstlthaller und Detlef Heck

In der juristischen Praxis wird der Nichterfüllungsschaden des übergangenen Bieters in Österreich nach der sogenannten Wilhelm’schen Formel berechnet. Eine bauwirtschaftliche Interpretation derselben fehlt bislang. Der vorliegende Beitrag soll diese Lücke schließen.

1. Die Wilhelm’sche Formel

Im Zuge eines von der Stadt Graz im Jahr 1998 durchgeführten Vergabeverfahrens leitete die damals zweitplatzierte Bietergemeinschaft ein Vergabenachprüfungsverfahren mit der Behauptung ein, der Zuschlag sei ihr zu Unrecht nicht erteilt worden. Der Vergabekontrollsenat Steiermark wies den Nachprüfungsantrag der Bietergemeinschaft ab.

Der VwGH bestätigte jedoch, dass der Auftrag zu Unrecht der Bietergemeinschaft nicht erteilt wurde, weshalb diese Schadenersatzansprüche vor dem ordentlichen Gericht geltend machte. In diesem Verfahren entschied der OGH nach einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH zugunsten der übergangenen Bietergemeinschaft. Richtungsweisend an dieser Entscheidung ist, dass dem übergangenen Bieter bei einem Vergabeverstoß unabhängig vom Verschulden des öffentlichen Auftraggebers Schadenersatz zuzusprechen ist.

Konkret kann der rechtswidrig nicht beauftragte Bieter das Vertrags...

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