Naturschutz in der Bauwirtschaft
1. Aufl. 2024
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S. 22. Naturschutzgrundlagen
2.1. Begriffsabklärungen
Die Begriffe Naturschutz, Landschaftsschutz und Artenschutz werden oft unreflektiert verwendet und sind auch in den Landesnaturschutzgesetzen nur bedingt in ihren Begriffsinhalten geklärt. In diesem Sinn werden diese in der Folge aus fachlicher Sicht erläutert und begrifflich eingegrenzt.
2.1.1. Naturschutz
Naturschutz ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dauernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrottung sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an die vorhandenen, unvermehrbaren, natürlichen Hilfsquellen.
Diese Erläuterung des Begriffs Naturschutz ist als „Begriffsdefinition aller österreichischen Bundesländer“ literaturevident.
Unter dem Überbegriff Naturschutz, der Gegenstand der Landesnaturschutzgesetze ist, sind der Landschaftsschutz und der Artenschutz zu unterscheiden.
2.1.2. Landschaftsschutz
Landschaftsschutz umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Landschaften und fokussiert dabei auf deren Schutz gegenüber Einflü...