How to Start-up
1. Aufl. 2024
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S. 11. Gründung, Planung und Recht
1.1. Wahl der Gesellschaftsform
Lukas Sprenger/David Haller
1.1.1. Einführung/Allgemein
Zu jedem Prozess der Unternehmensgründung gehört die Wahl der adäquaten Gesellschaftsform bzw Rechtsform. Die Anzahl der Gründer, Haftungsfragen und verfügbare Ressourcen stellen in diesem Zusammenhang relevante Faktoren dar. Start-up-Gründungen sind in der Regel Teamgründungen. Wenngleich im Start-up-Bereich die GmbH bisher eine häufig genutzte Rechtsform darstellt und seit die FlexKapG als eigens für Start-ups geschaffene Rechtsform vermehrt zur Anwendung kommt, lohnt sich je nach Situation die Betrachtung aller verfügbaren Optionen. Auch die Rechtsform des Einzelunternehmens sollte nicht ausgeschlossen werden.
Die Wahl der Rechtsform, die das Gründungsteam zu treffen hat, ist keine endgültige. Sie sollte weniger anhand der erhofften künftigen Entwicklung, sondern vielmehr anhand aktuell vorliegender Voraussetzungen und realistischer Entwicklungsbedingungen in der Gründungs- und Nachgründungsphase getroffen werden.
Die Rechtsform ist nicht nur eine Kosten-Nutzen-Frage. Sie hat im wirtschaftlichen Alltag auch Signalwirkung nach außen (bspw GmbH).
Die nachstehend...