Praxishandbuch Digital Operational Resilience Act | DORA
1. Aufl. 2025
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S. 26310. IT-Risiko-Beaufsichtigung im Wertpapiersektor
Die Wertpapieraufsicht ist ein zentraler Aufsichtsbereich der Finanzmarktaufsicht und beaufsichtigt ein heterogenes Portfolio an Finanzunternehmen. Hier sind die Markt-und Börseaufsicht, die Aufsicht über Wertpapierfirmen und Crowdfunding-Dienstleister sowie jene über Verwaltungsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften, Immobilienkapitalanlagegesellschaften, Alternative Investmentfondsmanager und Betriebliche Vorsorgekassen) und schließlich der Bereich Kapitalmarktprospekte, Finanzinnovationen und Verbraucherinformation zusammengefasst. Finanzunternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, werden den DORA-Anforderungen in unterschiedlichem Maße unterworfen, vom vereinfachten Risikomanagementrahmen für Wertpapierfirmen bis zu verschärften Regelungen für Finanzmarktinfrastrukturen. Der folgende Abschnitt geht auf diese Diversität in der künftigen IT-Risiko-Beaufsichtigung im Wertpapiersektor genauer ein.
10.1. IT-Risiko-Beaufsichtigung bei Wertpapierfirmen
10.1.1. Einleitung
Gemäß Artikel 2 Z 15 ist die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (iF DORA-VO) auch von Wertpapierfirmen anzuwenden. ...