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Regress zwischen Bauunternehmen und Bauaufsicht
bauaktuell 2012/12
1. Der Ausgleich unter mehreren Solidarschuldnern richtet sich nach dem jeweiligen Verursachungs-, Rechtswidrigkeits- und Schuldanteil jedes einzelnen Mitschuldners am Entstehen der Gesamtschuld.
2. Wenn sich die Bauaufsicht mit wöchentlichen Baustellenbesuchen und der Einsicht in völlig unzureichende Bohrprotokolle begnügt, kann nicht mehr von einem gegenüber den Ausführungsfehlern des Unternehmens vernachlässigbarem Verschuldensanteil ausgegangen werden.
Die Betreiberin eines Hotels (im Folgenden: Bauherrin) beabsichtigte, ein Freischwimmbecken zu errichten. Mit der Planung, Ausschreibung, Baustellenkoordination und Bauleitung wurde ein Baumeister beauftragt. Der Beklagte, Ingenieurkonsulent für Bauwesen und Geotechnik, legte ein Anbot betreffend die geotechnische Bearbeitung des Projekts. Dieses umfasste die Ausschreibung der Bohr- und Pfahlarbeiten, die Untergrundbeurteilung aufgrund der Aufschlussbohrungen und die Feststellung der Bodenkennwerte, die Berechnung der Pfahlgründung, die planliche Darstellung der Pfahlgründung sowie die technische Überwachung der Pfahlarbeiten. Die Bauherrin hat in der Folge dem Beklagten einen entsprechenden Auftrag erte...