Gebühren und Verkehrsteuern, Band I
2025
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§ 22
Literatur
Wagner, Gebührenrechtliche „Pro-fisco-Klausel“ (§ 22 GebG) verfassungswidrig? FJ 2006, 177; Pichler, Prüfungsbeschluss des VfGH zur Pro-fisco-Klausel in § 22 GebG, taxlex 2006, 184; Arnold, Höchstbetragsregelung des § 22 GebG verfassungswidrig, SWK 2006, S 639; Glega/Marschner, VfGH zu Gebühren und Erbschaftssteuer, RdW 2006, 664; Pichler, Prüfungsbeschluss des VfGH zur Pro-fisco-Klausel in § 22 GebG, taxlex 2006, 184.
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§ 22 GebG 1957 enthielt in der Stammfassung zwei Pro-fisco-Klauseln.
Mit Erkenntnis des , kundgemacht am unter BGBl. I 2006/121, wurden die die erste Pro-fisco-Klausel enthaltenden Wortfolgen als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung trat mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.
Bis dahin lautete § 22 GebG folgendermaßen:
§ 22. Ist eine Leistung nicht mit einem bestimmten Betrag, wohl aber deren höchstes Ausmaß ausgedruckt oder ist zwischen zwei oder mehreren Rechten oder Verbindlichkeiten eine Wahl bedungen, so ist die Gebühr im ersteren Falle nach dem Höchstbetrag, im letzteren Falle nach dem größeren Geldwerte der zur Wahl gestellten Leistungen zu entrichten.
Bei Anwendung des § 22 GebG kam es nur auf die vertraglich bedungenen und nicht auf die tatsächlich erbrachten Leistu...