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Umsatzsteuerpflicht von Sachwalterleistungen
Entscheidung: (Abweisung der Parteirevision); Vorerkenntnis (siehe auch Administration de l’Enregistrement, des Domaines und de la TVA, C-846/19).
Normen: Art 132 Abs 1 lit g, 133 MwStSyst-RL.
Sachverhalt und Verfahren: Ein als - gerichtlich bestellter - Sachwalter tätiger Rechtsanwalt vertrat die Ansicht, seine Leistungen seien umsatzsteuerfrei; seine Tätigkeit sei als „anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter“ iSd Art 132 Abs 1 lit b MwStSyst-RL anzusehen. Das Finanzamt teilte diese Ansicht nicht und setzte Umsatzsteuer fest.
Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die anwaltliche Tätigkeit erfülle die Voraussetzungen der MwStSyst-RL nicht. Mit dem Vorerkenntnis hob der VwGH diese Entscheidung auf und trug dem BFG auf, zu ermitteln, ob andere Steuerpflichtige (etwa gemeinnützige Vereine), die unter vergleichbaren Umständen wie der Rechtsanwalt Sachwalterleistungen erbringen, von der geübten allgemeinen Verwaltungspraxis als Einrichtungen mit sozialem Charakter iSd Art 132 Abs 1 lit g MwStSyst-RL anerkannt und deswegen von der Umsatzsteuer befreit wurden.
Im fortgesetzten Verfahren wies ...