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Taugliche Exekutionsführung
iFamZ 2024/203
Um die Voraussetzung der „tauglichen“ Exekutionsführung nach § 3 Z 2 UVG zu erfüllen, ist einem Verbesserungsauftrag des Exekutionsgerichts, der sich auf den vom Vorschussantrag umfassten Unterhaltsbeitrag bezieht, spätestens bis zum Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz über den Vorschussantrag so weit nachzukommen, dass die Exekution antragsgemäß bewilligt werden kann.