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ASoK 12, Dezember 2024, Seite 475

Was ändert sich durch die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises?

Hintergrund und Neuerungen auf einen Blick

Kerstin Sitte

Am wurde die Richtlinie (EU) 2024/2841 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen, Vorzugsbehandlungen und Parkmöglichkeiten bei Kurzaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten gewährleisten soll. Der vorliegende Beitrag liefert einen Überblick zum Hintergrund und Inhalt dieser Richtlinie sowie einen Exkurs zum österreichischen Behindertenpass und Parkausweis.

1. Einleitung

Die Freizügigkeit und die Aufenthaltsfreiheit stellen wesentliche Elemente des Europäischen Binnenmarktes dar und ermöglichen allen Unionsbürgern, sich in anderen Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (Art 45 GRC; Art 21 AEUV). Für Menschen mit Behinderungen ist jedoch die Ausübung dieses Rechts gerade bei kurzen Aufenthalten in anderen Mitgliedstaaten aufgrund des Fehlens eines in der ganzen EU gültigen Behindertennachweises häufig mit Schwierigkeiten verbunden, wenn der ihnen im Wohnsitzstaat verliehene Behindertenstatus von öffentlichen oder privaten Anbietern nicht anerkannt S. 476 wird. Insbesondere die unterschiedliche grafische Gestaltung der nationalen Ausweise bereitet hierbei Probleme bezüglich der Akzeptanz, sodass Menschen mi...

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