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Kündigungsfristen und -termine im Hotel- und Gastgewerbe
Der OGH hat mit Beschluss 9 ObA 57/24h vom die Frage, ob das Hotel- und Gastgewerbe eine Branche ist, in der Saisonbetriebe überwiegen, zur weiteren Sachverhaltsermittlung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen. Vorausgegangen ist diesem Beschluss eine Entscheidung des VfGH, wonach die - zweifelsfrei unglücklich formulierte Bestimmung des § 1159 ABGB idF BGBl I 2017/153 - nicht verfassungswidrig ist.
Damit ist die Frage, welche Kündigungsfristen für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe bis gegolten haben, weiter offen. Ab wird im neuen Kollektivvertrag für Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe auf die gesetzlichen Kündigungsfristen verwiesen, womit in diesem Punkt Klarheit besteht.
Ausgangsposition
Der OGH hat mit Beschluss die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Rechtssache nach Verfahrensergänzung zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.
Der Grund dafür liegt darin, dass der OGH die Rechtsfrage, welche Kündigungsfrist für die Arbeitgeberkündigung gilt, nämlich die 14-tägige Kündigungsfrist des Kollektivvertrages oder die entsprechend längere Kündigungsfrist des ABGB, nicht beantworten kann, weil dazu Feststellungen fehlen.
Kündigungstermine
Vorab geht der OGH...